ULRICH BAUSCHULTE

RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT UND WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

24 STUNDEN NOTRUF 0221- 420 60 75 12

Individualverteidigung

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich der Individualverteidigung. Der Mandant soll vor ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates geschützt werden.

Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich bereits im Ermittlungsverfahren. Gerade der Beginn eines Strafverfahrens geht häufig mit staatlichen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Vermögensarresten oder gar Haftbefehlen einher.

Eine früh einsetzende Strafverteidigung kann daher unmittelbar die Verhältnis- und Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen prüfen und gegebenenfalls gerichtlich angreifen.

Häufig sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Strafverteidigung gerade am Anfang des Ermittlungsverfahrens am größten. Akten- und Rechtskenntnis bilden die Basis für die Sachverhalts- und Fallanalyse. Das Gespräch mit dem Mandanten gehört zu den Grundlagen einer erfolgreichen Strafverteidigung. Nicht immer ist es möglich den erhobenen Vorwurf zu entkräften. Dennoch kann in geeigneten Fällen eine Verständigung mit den Ermittlungsbehörden zu einer frühzeitigen Beendigung des Verfahrens führen.

Wird von der Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben, muss im Konsens mit dem Mandanten die individuelle und richtige Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.