ULRICH BAUSCHULTE
RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT UND WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
24 STUNDEN NOTRUF 0221- 420 60 75 12
Unternehmensverteidigung
Anders als der individuelle Mandant können Unternehmen in Deutschland nicht Beschuldigte sein.
Dennoch ist es nicht auszuschließen, das sich im Rahmen eines Strafverfahrens auch Vorwürfe gegen Mitarbeiter oder Organe eines Unternehmens richten. Das Unternehmen selbst kann von Geldbußen und Gewinnabschöpfung betroffen sein.
Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen kann ein Unternehmen zum Opfer werden lassen. Nicht selten sind komplette Abteilungen oder auch der Datenstamm des Gesamtunternehmens hiervon betroffen.
Vielfach ist auch zwischen den Interessen des Unternehmens und ggfls. betroffener Mitarbeiter zu unterscheiden.
Unternehmensinterne Ermittlungen können ratsam bzw. erforderlich sein.
Den Entscheidern im Unternehmen muss umfassend und schnell Rat erteilt werden, wie das Unternehmen unterstützt werden kann.
Hierzu gehört auch die Beratung mit Blick auf die Vermeidung strafbarer Handlungen durch nicht geeignete organisatorische Maßnahmen (strafrechtliche Compliance). Sowohl das Unternehmen selbst, als auch die Unternehmensleitung können bei Verstößen mit entsprechenden Geldbußen belegt werden.